Richtlinie Förderung

1. Ziel, Zielgruppe und Gültigkeit       

Es ist das Ziel des TC Wendlingen, jugendliche und aktive Spieler/innen zu fördern, langfristig für Tennis zu begeistern und an den Verein zu binden.

Ein weiteres Ziel ist es, möglichst viele Jugendliche zu befähigen, aktiv in Jugendmannschaften spielen zu können und sie darauf aufbauend an die Erwachsenenmannschaften heranzuführen.

Als förderungsberechtigt im Sinne dieses Förderkonzeptes gelten die Mitglieder des Vereins, die im Zeitraum der Förderung für eine aktive oder jugendliche Mannschaft spielberechtigt und in der namentlichen Mannschaftsmeldung aufgeführt sind.

Das heißt in der Regel:

  • Bei 6-er Mannschaften 6 Stammspieler (gem Reihenfolge LK) und 4 Ersatzspieler.
  • Bei 4-er Mannschaften 4 Stammspieler (gem. Reihenfolge LK)  und 3 Ersatzspieler.

Der Förderungszeitraum beginnt jeweils am 1.10. mit der Wintersaison und endet mit der Sommersaison am 30.9.

Abweichungen / Ausnahmen hiervon sind nur nach Rücksprache mit den sportlich verantwortlichen Ressortleitern möglich.

2. Modalitäten

2.1 Subventioniertes Mannschaftstraining im Sommer

Im Sommer wird durch den TC Wendlingen ein wöchentliches,  subventioniertes Training (mind. Vierer-Gruppe) als Mannschaftstraining für die Mannschaftspieler angeboten.

Das Mannschaftstraining umschließt Damen 1, Herren 1+2, Juniorinnen, Mädchen, Junioren, Knaben und Kidscup bei Bedarf auch VR Talentiade.

Jegliche Förderung ist abhängig von verfügbaren und im Jahresbudget genehmigten entsprechenden Mittel des Vereines. Der Vorstand des TC Wendlingen behält sich jeweils zur Winter-und Sommersaison vor, Streichungen und Kürzungen von Fördermitteln vorzunehmen, sofern entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Förderung aktive Mannschaften:

Der Förderanteil beträgt 25 % von einer Trainingseinheit pro Woche.

Die Anzahl dieser Trainingseinheiten ist abhängig von der Anzahl und Dauer der Verbandsspiele und kann je nach Mannschaft unterschiedlich ausfallen.

Hier können bei Bedarf auch Trainingseinheiten zusammengelegt werden.

Voraussetzung für das subventionierte Mannschafts- Training im Sommer:

  • ·       Regelmäßige Teilnahme am vereinsorganisierten Training
  • ·       Teilnahme an den Verbandsspielen. Der Spieler muss vorrangig in seiner Altersklasse voll zur Verfügung stehen.
  • ·       Teilnahme an mind. 2 Turnieren im Geschäftsjahr.
  • ·      Sportliches und faires Verhalten
  • ·       Bereitschaft, sich freiwillig und ohne Gegenleistung für den Verein zu engagieren
    z.B. bei clubeigenen Turnieren oder Veranstaltungen mitwirken/unterstützen.

Förderung Jugendmannschaften:

Der Förderanteil beträgt

  • ·      25 % von einer Trainingseinheit bei Junioren/innen, Mädchen, Knaben und Kidscup-Mannschaften.
  • ·     10 % bei U10 Mannschaften.

Die Anzahl dieser Trainingseinheiten ist abhängig von der Anzahl und Dauer der Verbandsspiele und kann je nach Mannschaft unterschiedlich ausfallen.

Hier können bei Bedarf auch Trainingseinheiten zusammengelegt werden.

Voraussetzung für das subventionierte Jugend- Training im Sommer

  • ·       Regelmäßige Teilnahme am vereinsorganisierten Training.
  • ·       Teilnahme an den Verbandsspielen. Der Spieler muss vorrangig in seiner Altersklasse voll zur Verfügung stehen.
  • ·       Gegebenenfalls Teilnahme an Turnieren - je nach Leistungsniveau.
  • ·       Stets positives, sportlich faires und vorbildliches Auftreten des Jugendlichen sowie der betreuenden Person (Eltern, Trainern ect…).

2.2 Zusätzliche Förderung im Jugendbereich

Der TC Wendlingen bietet auch eine weitere, zusätzliche leistungsorientierte Förderung in Höhe von   50 % von einer Einzel-oder Gruppenstunde einzelner Jugendlichen an. Gefördert werden eine weitere Trainingsstunde der förderfähigen Jugendlichen.
Die Benennung erfolgt grundsätzlich auf Empfehlung des Trainers und mit Zustimmung der Sportverantwortlichen.

Zusätzliche Voraussetzung (zu den genannten Förderkriterien):

  • Positive Leistungsentwicklung (LK).
  • Der/Die Spieler nimmt an mehreren Turnieren im Jahr teil.
  • Regelmäßiges- zusätzlich zum Training – freies Tennis spielen (Matchpraxis).

2.3 Zuschuss von €100.-  zum Wintertraining

Die Mannschaftsspieler können eine einmalige Förderung jährlich von 100.- €  für das Wintertraining erhalten.

Voraussetzung

  • ·       Teilnahme am Wintertraining.
  • ·       Regelmäßige Teilnahme am Mannschaftstraining im Sommer (bei Jugend primär). Sind Jugendspieler Stammspieler bei den Aktiven, dann können sie zusätzlich auch am Training der Aktiven teilnehmen.
  • ·       Teilnahme an den Verbandsspielen. Der Spieler muss in seiner Altersklasse voll zur Verfügung stehen.
  • ·       Teilnahme an mind. 2 Turnieren im Geschäftsjahr.
  • ·       Vereins-Engagement ab 12 bis 16 Jahre:
    Helfen bei der jährlichen Instandsetzung der Tennisanlage (3 Stunden) oder Tennisheft austragen oder beim Auf/Abbau der Halle helfen oder Hilfe bei Turnieren des TCW jeweils mindestens 3 Stunden oder z.B. auch mit Schnupper- oder jüngeren Mitgliedern regelmäßig Tennis spielen.
  • ·       Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr müssen geförderte aktive Spieler und Spielerinnen  mindestens 8 Arbeitsstunden im Verein ableisten oder es wird der entsprechend gültige Abgeltungsbetrag pro nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig.

Die Trainerstunden hier werden den Teilnehmern durch den Verein in Rechnung gestellt und durch diese bezahlt. Die Rückerstattung(Förderung) erfolgt jeweils am Ende der Sommer –  bzw  Wintersaison.

 

2.4       Nenngelder von Turnieren

Darüber hinaus fördert der TC Wendlingen die Teilnahme von jugendlichen/aktiven Mannschaftsspieler /-innen und Spieler/innen an Turnieren. Deswegen ist es notwendig, sich im Vorfeld mit den zuständigen Ressortleitern über geplante Turnierbesuche abzustimmen.

Ab Erreichen des Halbfinales werden die Anmeldegebühren dem TN zu 100 % gegen Vorlage der Nenngeldquittung zurückerstattet. Diese Regelung gilt für maximal 4 Turniere im Geschäftsjahr.

Die Kosten für die Teilnahme an den BZM / Verbandsmeisterschaften übernimmt der TCW  in voller Höhe zusätzlich - ebenfalls nach vorheriger Absprache mit den sportlich verantwortlichen Ressortleitern.

2.5       Hallenkosten für Jugendliche

Förderung der Jugendlichen: Alle 14 Tage können die Jugendlichen sonntags untereinander für nur 5 Euro je Platz und Stunde Tennis spielen.
Die Termine, Uhrzeiten und Dauer sind mit dem zuständigen Ressortleiter im Vorfeld abzustimmen und rechtzeitig bekannt zu geben, um etwaige Überschneidungen in der Halle zu vermeiden.

Diese Förderungen sind eine freiwillige Leistung des TC Wendlingen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung kann jederzeit erhöht, reduziert oder auch komplett gestrichen werden. Hierüber entscheiden in der Regel die sportlich verantwortlichen Ressortleiter oder im Falle der Nichteinigung der Gesamtvorstand des TCW.

 

Wendlingen, den 01. Mai 2019

 

Gerhard  Predeschly              Andrea Bischof-Weber           Sinja Guttmann/Stephanie Brett


1.Vorsitzender                        Leitung Sport                         Leitung Sport Jugend             

 
 
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