Richtlinie Förderung |
1. Ziel, Zielgruppe und Gültigkeit
Es ist das Ziel des TC Wendlingen, jugendliche und aktive Spieler/innen zu fördern, langfristig für Tennis zu begeistern und an den Verein zu binden.
Ein weiteres Ziel ist es, möglichst viele Jugendliche zu befähigen, aktiv in Jugendmannschaften spielen zu können und sie darauf aufbauend an die Erwachsenenmannschaften heranzuführen.
Als förderungsberechtigt im Sinne dieses Förderkonzeptes gelten die Mitglieder des Vereins, die im Zeitraum der Förderung für eine aktive oder jugendliche Mannschaft spielberechtigt und in der namentlichen Mannschaftsmeldung aufgeführt sind.
Das heißt in der Regel:
Der Förderungszeitraum beginnt jeweils am 1.10. mit der Wintersaison und endet mit der Sommersaison am 30.9.
Abweichungen / Ausnahmen hiervon sind nur nach Rücksprache mit den sportlich verantwortlichen Ressortleitern möglich.
2. Modalitäten
2.1 Subventioniertes Mannschaftstraining im Sommer
Im Sommer wird durch den TC Wendlingen ein wöchentliches, subventioniertes Training (mind. Vierer-Gruppe) als Mannschaftstraining für die Mannschaftspieler angeboten.
Das Mannschaftstraining umschließt Damen 1, Herren 1+2, Juniorinnen, Mädchen, Junioren, Knaben und Kidscup bei Bedarf auch VR Talentiade.
Jegliche Förderung ist abhängig von verfügbaren und im Jahresbudget genehmigten entsprechenden Mittel des Vereines. Der Vorstand des TC Wendlingen behält sich jeweils zur Winter-und Sommersaison vor, Streichungen und Kürzungen von Fördermitteln vorzunehmen, sofern entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Förderung aktive Mannschaften:
Der Förderanteil beträgt 25 % von einer Trainingseinheit pro Woche.
Die Anzahl dieser Trainingseinheiten ist abhängig von der Anzahl und Dauer der Verbandsspiele und kann je nach Mannschaft unterschiedlich ausfallen.
Hier können bei Bedarf auch Trainingseinheiten zusammengelegt werden.
Voraussetzung für das subventionierte Mannschafts- Training im Sommer:
Förderung Jugendmannschaften:
Der Förderanteil beträgt
Die Anzahl dieser Trainingseinheiten ist abhängig von der Anzahl und Dauer der Verbandsspiele und kann je nach Mannschaft unterschiedlich ausfallen.
Hier können bei Bedarf auch Trainingseinheiten zusammengelegt werden.
Voraussetzung für das subventionierte Jugend- Training im Sommer
2.2 Zusätzliche Förderung im Jugendbereich
Der TC Wendlingen bietet auch eine weitere, zusätzliche leistungsorientierte Förderung in Höhe von 50 % von einer Einzel-oder Gruppenstunde einzelner Jugendlichen an. Gefördert werden eine weitere Trainingsstunde der förderfähigen Jugendlichen.
Die Benennung erfolgt grundsätzlich auf Empfehlung des Trainers und mit Zustimmung der Sportverantwortlichen.
Zusätzliche Voraussetzung (zu den genannten Förderkriterien):
2.3 Zuschuss von €100.- zum Wintertraining
Die Mannschaftsspieler können eine einmalige Förderung jährlich von 100.- € für das Wintertraining erhalten.
Voraussetzung
Die Trainerstunden hier werden den Teilnehmern durch den Verein in Rechnung gestellt und durch diese bezahlt. Die Rückerstattung(Förderung) erfolgt jeweils am Ende der Sommer – bzw Wintersaison.
2.4 Nenngelder von Turnieren
Darüber hinaus fördert der TC Wendlingen die Teilnahme von jugendlichen/aktiven Mannschaftsspieler /-innen und Spieler/innen an Turnieren. Deswegen ist es notwendig, sich im Vorfeld mit den zuständigen Ressortleitern über geplante Turnierbesuche abzustimmen.
Ab Erreichen des Halbfinales werden die Anmeldegebühren dem TN zu 100 % gegen Vorlage der Nenngeldquittung zurückerstattet. Diese Regelung gilt für maximal 4 Turniere im Geschäftsjahr.
Die Kosten für die Teilnahme an den BZM / Verbandsmeisterschaften übernimmt der TCW in voller Höhe zusätzlich - ebenfalls nach vorheriger Absprache mit den sportlich verantwortlichen Ressortleitern.
2.5 Hallenkosten für Jugendliche
Förderung der Jugendlichen: Alle 14 Tage können die Jugendlichen sonntags untereinander für nur 5 Euro je Platz und Stunde Tennis spielen.
Die Termine, Uhrzeiten und Dauer sind mit dem zuständigen Ressortleiter im Vorfeld abzustimmen und rechtzeitig bekannt zu geben, um etwaige Überschneidungen in der Halle zu vermeiden.
Diese Förderungen sind eine freiwillige Leistung des TC Wendlingen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung kann jederzeit erhöht, reduziert oder auch komplett gestrichen werden. Hierüber entscheiden in der Regel die sportlich verantwortlichen Ressortleiter oder im Falle der Nichteinigung der Gesamtvorstand des TCW.
Wendlingen, den 01. Mai 2019
Gerhard Predeschly Andrea Bischof-Weber Sinja Guttmann/Stephanie Brett
1.Vorsitzender Leitung Sport Leitung Sport Jugend